OPERA-3: Revision der Führerausweisvorschriften

Neu ab 01.01.2020: Die Weiterausbildung (WAB) wird künftig nur noch einen Tag dauern und muss im ersten Jahr nach der Führerprüfung absolviert werden. Sie beinhaltet praktische Übungen und das Erleben von Fahrsituationen unter realitätsnahen Bedingungen. Wesentlich für die Unfallverhütung ist das rechtzeitige, konsequente Bremsen in jeder Situation.

Neu ab 01.01.2021: Lernfahrten mit Personenwagen ab 17 Jahren. Wer den Lernfahrausweis vor dem 20. Altersjahr erwirbt, muss neu eine Lernphase von 12 Monaten durchlaufen. Der Gewinn dieser Verlängerung für die Verkehrssicherheit liegt darin, dass sich das Unfallrisiko nach Bestehen der praktischen Führerprüfung umso mehr reduziert, je mehr Fahrten mit Begleitung stattgefunden haben. Aus diesem Grund kann der Lernfahrausweis bereits mit 17 Jahren angefordert werden.