Der Weg zum Führerausweis


1. NOTHELFERKURS

Der Nothelferkurs ist der erste Schritt auf dem Weg zum Führerausweis. Davon ausgenommen sind Inhaber der Führerausweise Kat. B / B1 / A / A1, Pflegefachleute mit Diplom oder Fähigkeitsausweis, Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte. Für die Spezialkategorien F, G oder M ist der Nothelferkurs nicht notwendig.


2. GESUCHSFORMULAR

Für die Erteilung eines Lernfahrausweises fülle bitte das Gesuchsformular aus. Dies kannst du online tun und gleich ausdrucken.


Zum Online-Gesuchsformular


3. EINREICHEN DES GESUCHES

Bei der erstmaligen Einreichung des Gesuches um einen Lernfahrausweis, musst du persönlich entweder am Schalter des Strassenverkehrsamtes, bei der Einwohnerkontrolle der Gemeinde oder bei einem Posten der Kantonspolizei Bern vorsprechen. Dort gibst du das Gesuchsformular mit dem aufgeklebten farbigen Passfoto, dem Sehtest (kannst du bei einem anerkannten Optiker oder Augenarzt machen und bleibt zwei Jahre gültig) und dem Nothelferausweis ab. Bitte nimm deine ID oder deinen Pass im Original mit, sowie deinen Niederlassungsausweis (schweizerische Staatsangehörige) oder deinen Ausländerausweis im Original (ausländische Staatsangehörige).


Das Gesuch um Erteilung eines Lernfahrausweises / Zulassung zur theoretischen Führerprüfung kannst du frühestens 8 Wochen vor deinem 17. Geburtstag einreichen.


4. THEORIEPRÜFUNG

Nach Eingang deiner Unterlagen bekommst du vom Strassenverkehrsamt eine Bestätigung mit persönlicher Referenznummer. Nun kannst du dich auf die Theorieprüfung vorbereiten. Am Besten machst du das mit einer Autotheorie App mit den offiziellen Theoriefragen des Strassenverkehrsamtes. Hast du Fragen, welche App für dich die Richtige ist, bin ich dir gerne behilflich. Wenn du dich fit fühlst, kannst du dich direkt beim Strassenverkehrsamt online für die Theorieprüfung anmelden. Dies kannst du frühestens 4 Wochen vor deinem 17. Geburtstag machen.


5. PRAKTISCHER FAHRUNTERRICHT

Nach bestandener Theorieprüfung bekommst du gleich vor Ort deinen Lernfahrausweis. Wenn du die Theorieprüfung vor deinem 17. Geburtstag gemacht hast, wird er dir auf den 17. Geburtstag per Post zugestellt. Der Lernfahrausweis ist nun 2 Jahre gültig. Seit dem 1. Januar 2021 müssen unter 20jährige eine einjährige Lernphase durchlaufen, bevor sie die praktische Fahrprüfung ablegen können. 


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Auch private, begleitete Lernfahrten darfst du jetzt durchführen.


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6. VERKEHRSKUNDE-UNTERRICHT

Mit dem Lernfahrausweis kannst du dich zum obligatorischen VKU anmelden. Der Verkehrskundeunterricht dient der Verkehrssinnbildung, Schärfung deiner Sinne und Erkennung deiner Grenzen. Der VKU findet an 2 Tagen zu je 4 Stunden statt und hilft dir, dich verantwortungsbewusst und defensiv im Strassenverkehr zu bewegen. Der Kurs wird parallel zum praktischen Fahrunterricht absolviert.


7. PRAKTISCHE FÜHRERPRÜFUNG

Nach erfolgter Ausbildung suchen wir zusammen einen passenden Prüfungstermin. Die praktische Führerprüfung dauert ca. 45-60 Minuten. Der Experte/die Expertin wird prüfen, ob du dich im Verkehr (inkl. Autobahn), sowie beim Manövrieren sicher und korrekt verhalten kannst.


8. FÜHRERAUSWEIS AUF PROBE / WAB Kurs

Nach bestandener Prüfung bekommst du den Führerausweis auf Probe. Diese Probezeit dauert 3 Jahre (ersichtlich auf deinem Führerausweis Pt. 4b). Im 1. Jahr der Probezeit musst du den WAB Kurs besuchen. Das Ziel dieses Kurses ist es, die Fähigkeit der Kursteilnehmer zu verbessern, gefährliche Verkehrssituationen bereits vor der Entstehung zu erkennen und zu vermeiden.


9. UNBEFRISTETER FÜHRERAUSWEIS

Nach Ablauf der 3-jährigen Probezeit bekommst du den unbefristeten Führerausweis zugesandt.